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Wetter Essen (29.04.24 bis 05.05.24): Regentage! Ihre Wettervorhersage für Ende April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 18 vom 29. April bis 05. Mai 20... mehr ... 29. April 2024
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Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 18 vom 29. April bis 05. Mai 20... mehr ... 29. April 2024
Essen-Wetter mit Wetterwarnung vor WINDBÖEN: Wie wird das Wetter in der KW 17 vom 28. April bis 04.... mehr ... 28. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter heute, morgen und in der KW 17 vom 25. April bis 01.... mehr ... 25. April 2024
Essen-Wetter mit Wetterwarnung vor FROST: Wie wird das Wetter in der KW 17 vom 22. April bis 28. Apr... mehr ... 22. April 2024
Essen-Wetter mit Wetterwarnung vor thunderstorms, possibly with wind gusts: Wie wird das Wetter in d... mehr ... 17. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter heute, morgen und in der KW 16 vom 17. April bis 23.... mehr ... 17. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 16 vom 16. April bis 22. April ... mehr ... 16. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter heute, morgen und in der KW 15 vom 14. April bis 20.... mehr ... 14. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 15 vom 13. April bis 19. April ... mehr ... 13. April 2024
Essen-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 15 vom 12. April bis 18. April ... mehr ... 12. April 2024
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Verwaltung von Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände, die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, gewerbliche Räume und Wohnräume, sowie die Vermittlung von Darlehen. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtige Geschäfte außer den vorstehend genannten keine sonstigen nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Geschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
KWS Küttler GmbH ist Ihr Wertchipsprofi. Unsere Wertchips werden aus hochwertigem PS Polystyrol in Deutschland hergestellt und können individuell mit Ihrem Logo gestaltet werden. Kaufen Sie Wertchips direkt vom Hersteller. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 - 5, Nrn. 7 - 10 und Nr. 12 KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
Auto- und Motorrad-Reparaturwerkstatt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Der Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 1a, 5, 6, 10 und 11, Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 3 und 4, Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
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